Das allgemeine Zivilrecht bildet die Grundlage für die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Es regelt vielfältige Angelegenheiten des täglichen Lebens, von Verträgen über Eigentumsrechte bis hin zu Schadensersatzansprüchen und Verkehrsangelegenheiten.
Das Zivilrecht ist entscheidend, wenn es um die Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen geht, sei es im Kauf-, Werk- oder Arbeitsrecht. Darüber hinaus schützt es Ihre Rechte, wenn Sie durch das Verhalten anderer geschädigt werden, und ermöglicht es Ihnen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Unser Ziel ist es, Ihnen durch kompetente Beratung und Vertretung zu helfen, Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, vertreten Sie in Streitfällen und setzen Ihre Ansprüche durch. Ob bei der Klärung von Eigentumsfragen, der Lösung von Konflikten oder der Abwicklung von Erbschaften – wir sind Ihr zuverlässiger Partner. Kontaktieren Sie uns, um Ihre rechtlichen Anliegen zu besprechen und die für Sie beste Lösung zu finden.
Bei der Bearbeitung unserer Mandate haben wir in erster Linie den Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Blick und verlieren dabei die Risikoabwägung und Ihr Kosteninteresse nicht aus dem Blick.
Im Bereich des Arbeitsrechts bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung. Arbeitsrechtliche Fragestellungen sind für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen wichtig und können vielfältige Aspekte umfassen – von der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis hin zu Fragen rund um Kündigungsschutz und Abmahnungen.
Unsere Kanzlei begleitet Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen, sei es bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer oder der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverhältnissen aus Arbeitgeberperspektive. Wir beraten zu Themen wie Kündigungsschutz, Arbeitszeitregelungen, Urlaubsanspruch und Überstundenvergütung sowie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Betriebsrat oder Tarifverträgen.
Darüber hinaus vertreten wir Sie im Falle einer Kündigung und setzen Ihre Interessen vor Gericht durch, wenn eine Kündigung unrechtmäßig erscheint. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Aufklärung von Abmahnungen oder dem Abschluss von Aufhebungsverträgen, um Konflikte zu lösen und Ihre berufliche Zukunft zu sichern.
Sind Sie als Arbeitnehmer von einer Kündigung betroffen, sollten Sie schnell handeln, wenn Sie sich gegen diese erwehren möchten. Für die gerichtliche Kontrolle einer Kündigung gilt gem. § 4 KschG eine sog. Präklusionsfrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Nach Ablauf dieser Frist können Sie mit Einwendungen nicht mehr gehört werden und die Kündigung wird, wenngleich sie rechtswidrig sein mag, gem. § 7 KSchG wirksam.
Das Arbeitsrecht ist also ein dynamisches Rechtsgebiet, in dem rechtzeitige und kompetente Beratung besonders wichtig ist. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen, um Ihre beruflichen Interessen zu wahren. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise im Arbeitsrecht – Ihr Partner in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern, Mietern und Wohnungseigentümern beschäftigt. Im Mietrecht geht es vor allem um die vertraglichen Regelungen zwischen Mietern und Vermietern.
Es umfasst Themen wie die Mietpreisbremse, Kündigungsfristen, Mietminderungen, Nebenkostenabrechnungen und die Durchsetzung von Mietforderungen. Das Mietrecht schützt die Rechte von Mietern und stellt gleichzeitig sicher, dass Vermieter ihre Ansprüche wahren können.
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen für Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die eine Eigentümergemeinschaft bilden. Hier geht es um die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum, die Rechte und Pflichten der Eigentümer sowie die Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen. WEG-Recht behandelt auch die Nutzung gemeinschaftlicher Flächen, bauliche Veränderungen und die Zahlung des Hausgeldes. Ein zentraler Bestandteil ist die Teilungserklärung, die die Rechte der Wohnungseigentümer und die Aufteilung des Gebäudes regelt.
Beide Rechtsbereiche sind besonders relevant, da sie häufig zu Streitigkeiten führen. Das Miet- und WEG-Recht stellt sicher, dass sowohl Mieter als auch Eigentümer ihre Rechte kennen und durchsetzen können, wobei die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen im Mittelpunkt stehen.
Das Familienrecht ist ein bedeutendes Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Themen, die sowohl die Ehe als auch Partnerschaften, Kinder und Verwandtschaft betreffen. Ein zentraler Bereich des Familienrechts ist das Eherecht, das die Eheschließung, die Rechte und Pflichten von Ehegatten sowie die Auflösung der Ehe durch Scheidung behandelt. Es regelt auch Fragen der Zugewinngemeinschaft, des Unterhalts und des Ehegatten- sowie Kindesunterhalts nach einer Trennung oder Scheidung.
Das Sorgerecht und Umgangsrecht sind ebenfalls wesentliche Bestandteile des Familienrechts. Hierbei geht es um die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder, das Besuchsrecht für den nicht sorgerechtsberechtigten Elternteil und die Festlegung von Regelungen zum Kindeswohl. Auch die Adoption von Kindern und die rechtliche Anerkennung von Elternschaft gehören zum Familienrecht.
Darüber hinaus befasst sich das Familienrecht mit der rechtlichen Gestaltung von Lebenspartnerschaften, nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie mit Erbfragen im Familienkreis. Es schützt die Rechte der Familienmitglieder und sorgt dafür, dass ihre Ansprüche in Bezug auf Unterhalt, Vermögen und Sorgerecht durchgesetzt werden können. Häufig sind in diesem Bereich Mediation und außergerichtliche Einigungen gefragt, da die emotionalen und persönlichen Belange eine große Rolle spielen.
Insbesondere für Kinder kann die Auflösung einer Ehe von besonderer Schwierigkeit sein. Diese haben in einer emotionalen Konfliktsituation häufig keine Lobby, die ihre Belange ausreichend berücksichtigt. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Verfahrensbeistand in dieser Situation eine Stimme zu verschaffen. Hierbei werden wir von Pädagogen und Fachärzten beraten.
Das Verwaltungsrecht hingegen befasst sich mit der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Bürgern und staatlichen Behörden. In diesem Bereich prüfen wir für Sie Verwaltungsakte, wie etwa Bescheide von Verkehrs-, Umwelt- oder Baubehörden, auf ihre Rechtmäßigkeit. Ziel ist es, ungerechtfertigte Entscheidungen anzufechten und die Interessen der Mandanten zu wahren. Dazu gehört die Beratung bei Widersprüchen gegen Verwaltungsakte sowie die Vertretung vor Verwaltungsgerichten. Verwaltungsrechtliche Verfahren sind oft komplex und erfordern fundiertes Wissen über öffentliche Vorschriften. Eine präzise und effiziente Arbeitsweise ist entscheidend, um rechtzeitige und effektive Lösungen für die Mandanten zu erzielen.
Die Tätigkeit im Strafrecht umfasst die Verteidigung von Personen, die einer Straftat beschuldigt werden. Der Strafverteidiger prüft Beweismaterial, analysiert Ermittlungsverfahren und entwickelt eine Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, die Rechte des Angeklagten zu wahren, eine Anklage abzuwehren oder das Strafmaß zu mildern. In dieser Rolle tritt der Anwalt sowohl in Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht auf. Er berät seine Mandanten umfassend, führt Verhandlungen und setzt sich für einen fairen Prozess ein. Dabei ist eine schnelle und präzise Reaktionsfähigkeit erforderlich, um fristgerechte Handlungen und eine effektive Verteidigung sicherzustellen.
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