Hinweise für Rechtsschutzversicherte

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, empfiehlt es sich, vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung zu stellen. Eine frühzeitige Klärung der Kostenübernahme erleichtert die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens.

In dringenden Fällen können Sie mich auch vor Erhalt einer Deckungszusage konsultieren. 

01

Informationspflicht

Bitte informieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung möglichst frühzeitig über den zugrunde liegenden Sachverhalt. Dies gilt auch dann, wenn Sie noch unsicher sind, ob und in welchem Umfang rechtlicher Beistand erforderlich ist. Eine verspätete Meldung kann im Einzelfall zu Problemen bei der Kostenübernahme führen.

02

Sachverhalt

Schildern Sie gegenüber der Rechtsschutzversicherung den Sachverhalt in knapper und sachlicher Form. Geben Sie an, welches Rechtsgebiet betroffen ist (z. B. Arbeitsrecht oder Mietrecht), und beschreiben Sie die wesentlichen Tatsachen. Rechtliche Bewertungen oder ausführliche Darstellungen sind in diesem Stadium nicht erforderlich.

03

Benennung des RA

Sofern die Versicherung nach dem vorgesehenen Rechtsanwalt fragt, können Sie mich als Ansprechpartner benennen. Weisen Sie darauf hin, dass die Beauftragung unter dem Vorbehalt der Deckungszusage erfolgt. Eine vorherige Mandatierung ist hierfür regelmäßig nicht notwendig.

04

Deckungszusage

Warten Sie die Entscheidung Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Im Falle einer Deckungszusage erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Bestätigung oder eine Schadennummer. Diese Angaben teilen Sie mir bitte bei der Kontaktaufnahme mit.

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